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Information:
Die Erteilung eines Visums ist gemäß internationaler Abkommen ein hoheitlicher
Akt, der im alleinigen Ermessen des zuständigen Visakonsuls liegt. Er ist in
seiner Entscheidung über die Erteilung, die Gültigkeitsdauer, die Art, die
vorzulegenden Unterlagen und die Bearbeitungsdauer frei. Seine Entscheidung ist
nicht gerichtlich überprüfbar. Die zu zahlenden Gebühren werden für die
Bearbeitung des Antrags fällig und werden durch die Bearbeitung, unabhängig von
der Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird oder nicht, verbraucht. Eine
Rückerstattung der Gebühren, nachdem die Unterlagen an das Konsulat
weitergereicht worden sind, ist daher nicht möglich.
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| Kölner Visa Zentrum
GmbH • Bayardsgasse
3 • 50676 Köln |
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