Indische Legalisierung

Beglaubigungen

Wichtige Information: Bitte wenden Sie sich bei Fragen per E-Mail an: Malhotra@k-v-z.de
I) Vollmacht
1. Indische Staatsbürger
Zur Erteilung einer Vollmacht müssen die Antragsteller persönlich vorsprechen
Einzureichen sind:
  • 1 Passbild
  • Kopie und Original des zu beglaubigenden Dokuments
  • Indischer Reisepass
Konsulatsgebühr
IGCS - Gebühr
KVZ - Geb.
Insgesamt
EUR 27,00
EUR 13,50
EUR 14,50
EUR 55,00

 

IGCS
2. Personen Indischer Herkunft
Zur Erteilung einer Vollmacht müssen die Antragsteller persönlich vorsprechen
Einzureichen sind:
  • 1 Passbild
  • Kopie und Original des zu beglaubigenden Dokuments
  • Kopie der PIO oder OCI Karte, sofern der Antragsteller keine dieser Karten vorweisen kann, ist das Dokument zunächst einem Notar beglaubigt werden und danach die Beglaubigung durch das örtlich zuständige Landgericht erneut beglaubigt werden
  • Deutscher Reisepass im Original
  • Kopie des ungültigen indischen Reisepasses
Konsulatsgebühr
IGCS - Gebühr
KVZ - Geb.
Insgesamt
EUR 27,00
EUR 13,50
EUR 14,50
EUR 55,00
IGCS
II) Beglaubigung von Geschäftsdokumenten

Das Generalkonsulat beglaubigt bei Geschäftspapieren lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammern oder die Landgerichte, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.
Einzureichen sind:

  • Das zu beglaubigende Dokument und eine Kopie
Konsulatsgebühr
IGCS - Gebühr
KVZ - Geb.
Insgesamt
EUR 64,00
EUR 13,50
EUR 14,50
EUR 92,00

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente beglaubigt werden können, die in die Zuständigkeit des Generalkonsulates Frankfurt fallen.

IGCS
3. Überführung einer Urne mit Asche nach Indien
Zur Erteilung einer Genehmigung müssen die Antragsteller persönlich vorsprechen
Einzureichen sind:
  • Sterbeurkunde
  • Reisepass des Verstorbenen
  • Brief der Begleitperson
  • Urkunde der Verpackungsfirma, dass nur die Asche des Verstorbenen in der Urne ist
Insgesamt
EUR 35,00
IGCS



 
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