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Beglaubigungen
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| Wichtige
Information: Bitte wenden Sie sich bei
Fragen per E-Mail an: Malhotra@k-v-z.de |
| I) Vollmacht |
| 1. Indische Staatsbürger |
Zur Erteilung einer
Vollmacht müssen die Antragsteller persönlich
vorsprechen
Einzureichen sind:
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- 1
Passbild
- Kopie
und Original des zu beglaubigenden Dokuments
- Indischer
Reisepass
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Konsulatsgebühr
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IGCS
- Gebühr
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KVZ
- Geb.
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Insgesamt
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EUR
27,00
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EUR
13,50
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EUR
14,50
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EUR
55,00
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| 2. Personen Indischer Herkunft |
Zur Erteilung einer Vollmacht
müssen die Antragsteller persönlich vorsprechen
Einzureichen sind:
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-
1
Passbild
-
Kopie
und Original des zu beglaubigenden Dokuments
-
Kopie
der PIO oder OCI Karte, sofern der Antragsteller keine dieser Karten
vorweisen kann, ist das Dokument zunächst einem Notar
beglaubigt werden und danach die Beglaubigung durch das
örtlich zuständige Landgericht erneut beglaubigt
werden
-
Deutscher
Reisepass im Original
-
Kopie
des ungültigen indischen Reisepasses
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Konsulatsgebühr
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IGCS
- Gebühr
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KVZ
- Geb.
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Insgesamt
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EUR
27,00
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EUR 13,50
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EUR 14,50
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EUR
55,00
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| II) Beglaubigung von
Geschäftsdokumenten |
Das Generalkonsulat beglaubigt bei
Geschäftspapieren lediglich die vorherige Beglaubigung durch
die Industrie und Handelskammern oder die Landgerichte, sofern diese
ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.
Einzureichen sind:
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- Das
zu beglaubigende Dokument und eine Kopie
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Konsulatsgebühr
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IGCS
- Gebühr
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KVZ
- Geb.
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Insgesamt
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EUR
64,00
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EUR 13,50
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EUR 14,50
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EUR
92,00
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Bitte
beachten Sie, dass nur Dokumente beglaubigt werden können, die
in die Zuständigkeit des Generalkonsulates Frankfurt fallen.
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| 3. Überführung
einer Urne mit Asche nach Indien |
Zur Erteilung einer Genehmigung
müssen die Antragsteller persönlich vorsprechen
Einzureichen sind:
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Sterbeurkunde
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Reisepass
des Verstorbenen
-
Brief
der Begleitperson
-
Urkunde
der Verpackungsfirma, dass nur die Asche des Verstorbenen in der Urne
ist
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