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AGB
–KVZ
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma KVZ – Kölner
Visa Zentrum GmbH für
die angebotenen Dienstleistungen:
§
1 Allgemeine Grundsätze
Die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind die Grundlage des
zwischen
dem Auftraggeber und der KVZ GmbH (Auftragnehmer) angebahnten oder
zustande gekommenen Vertrags. Sie werden durch die Erteilung eines
Auftrags an die KVZ GmbH durch den Auftraggeber anerkannt.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden
sind
nur wirksam, sofern diese durch die KVZ GmbH schriftlich
bestätigt
worden sind. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst
wenn diesen nicht ausdrücklich von unserer Seite widersprochen
worden ist.
§
2 Vertragsgegenstand
Die
Leistungen der KVZ GmbH umfassen die Entgegennahme der durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, deren
Überprüfung
auf Vollständigkeit und Eignung zur Erlangung des
gewünschten
Visums, die Vorlage und Abholung der Unterlagen bei der
zuständigen
ausländischen Vertretung bzw. deren offiziellen Dienstleistern
und
die Rücksendung per Post oder Kurierdienst oder Bereitstellung
zur
persönlichen Abholung. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Wir
übernehmen keine Gewährleistung für die
Richtigkeit und/oder
Vollständigkeit der von uns erteilten Auskünfte.
Eingehende
Aufträge werden unverzüglich bearbeitet, jedoch liegt
es in der
Verantwortung des Auftraggebers, seinen Antrag so rechtzeitig zu
stellen, dass ihm zum notwendigen Zeitpunkt das Visum zur
Verfügung
steht. Vom Auftraggeber gesetzte Termine stellen lediglich einen
Anhaltspunkt über die Dringlichkeit des Auftrags dar, sind
jedoch in
keiner Form für die KVZ GmbH bindend.
§
3 Leistungsumfang
Da
die Entscheidung über die Erteilung des gewünschten
Visums im
alleinigen Ermessen der zuständigen ausländischen
Gesandtschaft
steht, kann die KVZ GmbH hierfür keinerlei Garantie
übernehmen. Die
durch den Vertrag von der KVZ GmbH übernommene Verpflichtung
besteht
daher nur in der Erbringung der o.a. Dienstleistung und nicht in dem
Erfolg der Verschaffung. KVZ ist berechtigt, unter
Berücksichtigung
des Vertragszwecks von einzelnen Abreden, insbesondere
bezüglich der
Art und des Mittels der Beförderung der Unterlagen
abzuweichen,
sofern bei sachgerechter Würdigung aller Umstände KVZ
davon
ausgehen konnte, dass der Auftraggeber in Kenntnis aller
Umstände
diese Abweichung billigen würde. Von dieser Abweichung ist der
Auftraggeber umgehend in Kenntnis zu setzen und seine Entscheidung
abzuwarten. Dies ist nicht nötig, sofern ein weiteres Zuwarten
die
Gefahr eines größeren Schadens, wie z.B. die
Nichteinhaltung des
geplanten Reisetermins in sich birgt.
Sofern
der Auftraggeber die Abweichung nicht billigt, so trifft ihn die
Beweislast, dass KVZ unter den gegebenen Umständen nicht von
seinem
Einverständnis ausgehen konnte.
Der
Auftrag ist mit der Rücksendung der entsprechenden Unterlagen
an den
Auftraggeber erfüllt.
KVZ
behält sich vor, einen Auftrag ohne Begründung
abzulehnen.
Ein
Auftrag kommt nur dann zustande, sofern die Annahme
ausdrücklich
durch KVZ erklärt worden ist.
§
4 Zahlung
Es
ist grundsätzlich Vorkasse zu leisten, eine Abweichung hiervon
ist
nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Bis zum
Zahlungseingang
ist KVZ berechtigt, seine Leistung zurückzuhalten. Sollte bei
zuvor
getroffener entsprechender abweichender Vereinbarung die Zahlung
nicht bis zum Versendungszeitpunkt bei KVZ eingegangen sein, so steht
es KVZ frei, die Dokumente per Nachnahme zu versenden und so die
Unterlagen Zug um Zug gegen die Zahlung aller entstandenen
Gebühren
(inkl. Konsulats-, Bearbeitungs- u.a. Gebühren)
auszuhändigen.
Eine
Zahlungspflicht besteht selbst dann in vollem Umfang, wenn die
entsprechende Behörde oder ausländische Vertretung
den
eingereichten Antrag negativ beschieden hat.
Verweigert
der Antragsteller trotz Mahnung und Nachfristsetzung die Zahlung der
angefallenen Gebühren, so kann KVZ Zinsen seit dem Eintritt
des
Verzugs in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank verlangen.
§
5 Haftung
Die
Haftung von KVZ ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Dies gilt auch für die Einhaltung von zwischen dem
Auftraggeber und
KVZ vereinbarten Terminen zur Rückgabe bzw. dem Versand von
Unterlagen. Für Leistungen Dritter, insbesondere von
Transportunternehmen, haftet KVZ nur, sofern dem Transportunternehmen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eventuelle
Ansprüche gegen das Transportunternehmen tritt KVZ nach
Rücksprache
an den betroffenen Kunden ab.
§
6 Storno
Die
Stornierung eines KVZ erteilten Auftrags ist jederzeit schriftlich
oder per Fax möglich. Es werden dann die bis dahin
verauslagten
Gebühren, Bearbeitungskosten und Kosten für den
Rücktransport in
Rechnung gestellt.
§
7 Salvatorische Klausel
Im
Falle, dass eine Klausel unwirksam sein sollte, berührt dies
nicht
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
§
8
Gerichtsstand
und Erfüllungsort
Gerichtsstand
ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Köln.
Erfüllungsort ist
Köln.
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